Widerrufsbelehrung
Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2026
HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT
Für Behandlungsverträge nach § 630a BGB besteht wegen § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den allgemeinen Fernabsatzvorschriften.
Die Möglichkeit, einen Termin abzusagen oder zu verschieben, richtet sich nach den vereinbarten Behandlungsbedingungen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Dieser Hinweis gilt ausschließlich für Behandlungsverträge.
Werden eigenständige Coaching-, Kurs- oder sonstige Leistungen angeboten, die rechtlich keinen Behandlungsvertrag darstellen, müssen diese gesondert geprüft werden.
